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BVerwG, 23.02.1968 - IV B 74.67 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Genehmigungserfordernis einer Planvereinbarung zwischen den Beteiligten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1966 - 3 C 36/66
- BVerwG, 23.02.1968 - IV B 74.67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1968 - IV B 74.67
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt einer Rechtssache dann eine grundsätzliche Bedeutung zu, wenn die Entscheidung in einem Revisionsverfahren dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestande zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 [BVerwGE 13, 90]).